Allgemeine Geschäftsbedingungen
SOFTWARE-NUTZUNG B2B
Version Jänner 2026

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden zwischen der Crashwise FlexKapG, FN 657557 x, Ziestgasse 2, 1140 Wien, Österreich („Crashwise“) und ihren Unternehmenskunden („Kunde“), gemeinsam die „Parteien“, durch (elektronisches) Akzeptieren des Kunden bei Abschluss des Vertrags („Softwarevertrag“) über die Bestellung der Software-Applikation („Crashwise-App“) abgeschlossen.

1.2 Crashwise stellt dem Kunden die Crashwise-App als digitale Komplettlösung zur professionellen und strukturierten Erfassung von Daten bei Verkehrsunfällen und Kfz-Schäden („Leistung“) im Softwarevertrag vereinbarten Umfang ausschließlich zu den folgenden Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt durch vom Kunden autorisierte Personen (z.B. Mitarbeiter, Fahrer) („Nutzer“).

1.3 Das Angebot von Crashwise ist freibleibend. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung durch Crashwise oder durch die erstmalige Bereitstellung des Zugangs zur Crashwise-App zustande.

1.4 Die AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien über die Bereit- und Zurverfügungstellung von Software.

1.5 Ganz oder teilweise anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, dass Crashwise in Kenntnis anders lautender Geschäftsbedingungen des Kunden Leistung erbringt.

2. LeIstungsumfang

2.1 Die Crashwise-App im Sinne dieser AGB ist ein Computerprogramm im Sinne des § 40a Urheberrechtsgesetz, das standardmäßig vertrieben oder individuell für den Kunden entwickelt oder adaptiert wird, zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektronischen Einrichtungen und/oder elektronischen Systemen.

2.2 Die Leistung von Crashwise umfasst die Bereitstellung der Crashwise-App für iOS und Android. Die App bietet einen digitalen Assistenten, der den Nutzer Schritt für Schritt durch die Dokumentation von Unfalldaten führt. Dies umfasst unter anderem die Erfassung von Fotos, Videos, Standortdaten und fahrzeugbezogenen Informationen.

2.3 Aus den erfassten Daten kann ein standardisierter Bericht generiert werden.

2.4 Die Crashwise-App ist ein reines Dokumentations-Tool. Die Leistung umfasst ausdrücklich keine Rechtsberatung, keine Garantie für den Ausgang von Schadenregulierungen und ersetzt nicht allfällig gesetzlich vorgeschriebene Meldepflichten (z.B. polizeiliche Meldung).

2.5 Crashwise ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzte Technologie und Infrastruktur nach freiem Ermessen zu ändern, solange dies zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung der vereinbarten Leistung führt.

3. Updates

3.1 Crashwise kann die Crashwise-App jederzeit aktualisieren und verbessern („Updates“). Updates umfassen die Behebung von Softwarefehlern sowie kleinere Verbesserungen und/oder Erweiterungen der Crashwise-App, sowie die Implementierung von neuen Optionen und Eigenschaften der Crashwise-App, einen erweiterten Leistungs- und Funktionsumfang und sonstige Änderungen.

3.2 Es liegt im alleinigen Ermessen von Crashwise, ob und in welchen Intervallen Updates erfolgen.

4. Mitwirkungs- und bereitstellungspflicht des Kunden

4.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Nutzer in die ordnungsgemäße und sichere Anwendung der Crashwise-App einzuweisen.

4.2 Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer die Crashwise-App nur unter Einhaltung der geltenden Verkehrsvorschriften verwenden und sich bei der Datenerfassung zu keinem Zeitpunkt in Gefahr begeben.

4.3 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die durch seine Nutzer erfassten und hochgeladenen Daten (insbesondere Fotos, Videos und Aussagen von Dritten) datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich konform sind.

4.4 Der Kunde ist für die sichere Verwahrung der ihm bzw. seinen Nutzern zur Verfügung gestellten Zugangsdaten selbst verantwortlich. Er trifft angemessene Vorkehrungen gegen unbefugten Zugriff.

4.5 Der Kunde ist verpflichtet, jeden ihm bekannt gewordenen Missbrauch der Zugangsdaten oder der Crashwise-App, sowie jede Sicherheitsverletzung (z.B. unbefugter Zugriff auf Daten) unverzüglich an Crashwise zu melden.

4.6 Die Sicherung der vom Kunden bzw. dessen Nutzern erfassten Daten und Berichte ob+liegt dem Kunden. Crashwise stellt kein primäres Datenarchiv für den Kunden dar.

4.7 Der Kunde erklärt, dass seine Nutzung der Crashwise-App nicht im Widerspruch zu von ihm zu beachtenden Gesetzen und Vorschriften steht. Der Kunde erkennt an, dass er eine unabhängige Pflicht zur Einhaltung aller für ihn geltenden Gesetze hat.

4.8 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass auf Seiten seiner Nutzer die erforderlichen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Crashwise-App gegeben sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung geeigneter Endgeräte mit funktionsfähiger Kamera, GPS-Empfang, WLAN- oder mobiler Internetverbindung sowie kompatibler Betriebssysteme (iOS, Android).

5. Nutzungsrechte

5.1 Crashwise hält das uneingeschränkte und exklusive Eigentum an der Crashwise-App, den Algorithmen und dem Design, und behält sich zudem alle Rechte, Rechtsansprüche und Berechtigungen sowie alle geistigen Eigentumsrechte an der Crashwise-App (einschließlich Updates) vor.

5.2 „Geistiges Eigentum“ bezeichnet in Bezug auf die Crashwise-App alle gewerblichen sowie geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Markenschutzrechte, Betriebsgeheimnisse, Patente, Knowhow und andere Eigentumsrechte, die im Rahmen geltender Gesetze in beliebigen Rechtsordnungen weltweit beachtet oder durchgesetzt werden müssen, sowie sämtliche Urheberpersönlichkeitsrechte.

5.3 Crashwise räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Crashwise-App für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, (i) die Crashwise-App zu ändern, zu kopieren, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet; (ii) die Crashwise-App oder Teile davon zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren; (iii) auf die Crashwise-App mit der Absicht zuzugreifen, sie zur Entwicklung eines kommerziellen Produkts oder entsprechender Crashwise-App jeglicher Art zu verwenden; (iv) Eigenschaften, Funktionen, Schnittstellen oder Grafiken der Crashwise-App oder von Teilen derselben zu kopieren; (v) die Crashwise-App in einer Art und Weise zu verwenden, die über den im Rahmen dieses Vertrages erlaubten Nutzungsumfang hinausgeht; (vi) die Crashwise-App für rechtswidrige Zwecke oder in einer Weise zu nutzen, die Rechte Dritter verletzt.

5.4 Die Nutzung der Crashwise-App durch den Kunden ist nicht exklusiv; Crashwise ist berechtigt, die App selbst zu nutzen und auch anderen Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Crashwise-App ist nicht ausschließlich für einen Kunden bestimmt und nicht individuell auf diesen zugeschnitten.

6. Laufzeit und Kündigung

6.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern nicht schriftlich eine Mindestlaufzeit vereinbart wird.

6.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist verletzt oder die Voraussetzungen für die Leistungserbringung oder -nutzung dauerhaft entfallen.

6.4 Mit Datum des Inkrafttretens der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht des Kunden gemäß Kapitel 5 an der Crashwise-App. Bereits anonymisierte Daten verbleiben im Datenpool von Crashwise

6.5 Mit Datum des Inkrafttretens der Kündigung hat der Kunde unverzüglich den Zugriff auf die Crashwise-App und deren weitere Nutzung einzustellen und die Crashwise-App einschließlich aller überlassenen Daten Crashwise zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Eine Kündigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren, die bis zum Datum des Inkrafttretens der Kündigung anfallen oder davor fällig werden. Nach Auslaufen des Softwarevertrages ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Crashwise-App weiterzuverwenden und hat die Crashwise-App einschließlich sämtlicher vertraulicher Informationen, die er im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat, unverzüglich zu deinstallieren (sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben).

7. Höhere Gewalt

7.1 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Crashwise liegende Ereignisse, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, behördliche Maßnahmen oder andere Fälle höherer Gewalt und deren unmittelbare Folgen, befreien den Crashwise für die Dauer des Ereignisses und im Umfang seiner Auswirkungen von der Verpflichtung zur Bereitstellung der Crashwise-App sowie vom Hotline-Support für den Kunden. Crashwise ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, sobald ihm das Ereignis bekannt wird.

7.2 Im Falle einer längerfristigen, über einen 14 -tägigen Zeitraum hinausgehenden Verhinderung der Erfüllung des Softwarevertrags, der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist Crashwise berechtigt, von Softwarevertrag zurückzutreten.

8. Verfügbarkeit

8.1 Crashwise verpflichtet sich zu einer monatlichen Verfügbarkeit der Crashwise-App von mindestens 95% im Jahresmittel.

8.2 Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind planbare Wartungsarbeiten, die zur Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Betriebs der Crashwise-App notwendig sind. Crashwise wird solche Wartungsarbeiten, soweit möglich, außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchführen und den Kunden mindestens 12 Stunden im Voraus über Umfang und Dauer informieren.

8.3 Die Verfügbarkeit wird zudem nicht beeinträchtigt durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Crashwise liegen, insbesondere (i) Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder des Internets; (ii) Störungen an der Hard- oder Software des Kunden oder seiner Nutzer; (iii) Betriebssysteminkompatibilitäten; (iv) Ereignisse höherer Gewalt gemäß Punkt 7.

9. Vertraulichkeit

9.1 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet die Crashwise-App in jeglicher Form sowie die geschäftlichen bzw. technischen Informationen von Crashwise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Informationen in Bezug auf Softwarepläne, Designs, Kosten, Preise und Namen sowie Finanzen, Marketingpläne, Geschäftsmöglichkeiten, Personal, Forschung, Entwicklung und Know-how sowie personenbezogene Daten.

9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, vertrauliche Informationen von Crashwise an Dritte weiterzugeben, die nicht Partei dieses Vertrages sind und diese nicht zu Zwecken zu nutzen, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, es sei denn, Crashwise hat dem zuvor schriftlich zugestimmt oder ein solches Vorgehen ist von Gesetzes wegen erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich zum Schutz der vertraulichen Informationen von Crashwise im selben Umfang, wie er seine eigenen vertraulichen Informationen vergleichbarer Art schützt.

9.3 Sofern eine Vertragspartei von Gesetzes wegen zur Offenlegung von vertraulichen Informationen der anderen Partei verpflichtet ist, setzt sie diese unverzüglich vorher über diesen Umstand in Kenntnis, sofern dies rechtlich zulässig ist.

10. Datenschutz

10.1 Für die Erfüllung des Vertrages verarbeitet Crashwise Daten des Kunden (z.B. Name, Unternehmenszugehörigkeit, Firmenbuchnummer, Ansprechperson, Anschrift, Bankverbindung, UID-Nummer und sonstige zum Zwecke der Vertragserfüllung notwendigen weiteren personenbezogenen Daten). Diese Daten werden zum Zweck der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und der Vertragserfüllung strukturiert und/oder automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet.

10.2 Im Verhältnis zwischen Crashwise und dem Kunden ist der Kunde der datenschutzrechtlich „Verantwortliche“ (gem. Art. 4 Z 7 DSGVO) für alle personenbezogenen Daten, die seine Nutzer über die App erfassen. Der Kunde ist für die Einhaltung der DSGVO, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, selbst verantwortlich.

10.3 Crashwise agiert als reiner Software-Anbieter. Personenbezogene Daten werden nur im Auftrag und in der Hoheit des Kunden verarbeitet und gespeichert. Crashwise greift auf diese Daten nicht in identifizierbarer Form zu.

10.4 Soweit Crashwise im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, fungiert Crashwise als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Die Parteien verpflichten sich, hierfür einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen.

10.5 Personenbezogene Daten, die über die App im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, greift Crashwise nicht in identifizierbarer Form zu, es sei denn, dies ist zur Erbringung der Dienstleistung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten zwingend erforderlich und vertraglich geregelt.

10.6 Der Kunde räumt Crashwise das unentgeltliche, unwiderrufliche und zeitlich unbeschränkte Recht ein, sämtliche durch die Nutzung der App generierten Daten in anonymisierter Form (d.h. ohne Bezug zu Personen oder dem Kunden) zu erheben, zu speichern und für Zwecke der Analyse, der Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Anreicherung eines Datenpools strukturiert und/oder automationsunterstützt zu verwenden.

11. Audits

11.1 Zur Überprüfung, ob der Kunde die Bestimmungen dieses Vertrages einhält, ist Crashwise oder eine vom Crashwise ernannte dritte Partei ohne Beachtung einer Ankündigungsfrist berechtigt, die Nutzung der Crashwise-App durch den Kunden im erforderlichen Umfang durch Fernzugriff zu überprüfen („Audit“).

11.2 Der Kunde erstattet dem Crashwise oder dem beauftragten Dritten die angemessenen Kosten für die Durchführung des Audits, wenn im Rahmen des Audits eine Verletzung dieses Vertrags festgestellt wird.

12. Gebühren, Zahlung

12.1 Die Höhe der Vergütung sowie das jeweils anzuwendende Preismodell (z.B. monatliche oder jährliche Lizenzgebühr, nutzer- oder volumenbasierte Abrechnung) richten sich nach dem individuellen Angebot bzw. der vertraglichen Vereinbarung zwischen Crashwise und dem Kunden.

12.2 Rechnungen von Crashwise sind, soweit nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Zugang dieser Rechnung fällig.

12.3 Die Zahlung kann mittels der im Angebot vereinbarten oder von Crashwise zur Verfügung gestellten Zahlungsmodalitäten (z.B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung) erfolgen.

12.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Crashwise berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. geltend zu machen. Weiters ist der Kunde zum Ersatz aller zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen verpflichtet. Zudem ist Crashwise im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, den Zugang zur Crashwise-App vorübergehend zu sperren oder einzuschränken, bis alle fälligen Beträge beglichen sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 6 bleibt hiervon unberührt.

12.5 Crashwise ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung einseitig anzupassen. Crashwise wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten einer Preisanpassung schriftlich (z.B. per E-Mail) darüber informieren. Ist der Kunde mit der Preisanpassung nicht einverstanden, so ist er berechtigt, den Vertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisanpassung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gilt die Preisanpassung als akzeptiert.

13. Gewährleistung

13.1 Die Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde die aktuellste Version der Crashwise-App verwendet und alle verfügbaren Updates installiert hat. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, sofern der Kunde eine veraltete Version der Crashwise-App nutzt oder erforderliche Updates nicht installiert wurden.

13.2 Crashwise leistet Gewähr, dass die App für die Dauer des Vertrages die im Leistungsumfang beschriebenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Ein zu behebender Mangel liegt vor, wenn die App ein von der Leistungsbeschreibung abweichendes Verhalten aufweist, sofern die Crashwise-App gemäß den jeweils geltenden Installationserfordernissen eingesetzt und unter den jeweils geltenden Einsatzbedingungen benutzt wird.

13.3 Der Kunde hat während der Vertragslaufzeit etwaige Mängel nach deren Kenntniserlangung unverzüglich bei Crashwise schriftlich zu rügen und dabei die behaupteten Mängel im Detail zu beschreiben. Ordnungsgemäß gerügte Mängel wird Crashwise innerhalb eines angemessenen Zeitraums beseitigen. Crashwise kann dabei nach eigenem Ermessen entscheiden, ob er einen bestimmten Mangel durch Workaround, Reparatur oder durch Austausch behebt.

13.4 Für Software, an der der Kunde oder Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Crashwise Änderungen vorgenommen hat, besteht keine Gewährleistung, auch wenn der Fehler in einem nicht geänderten Teil auftritt.

13.5 Der Kunde ist zudem alleine verantwortlich für die Sicherung seiner Daten, Crashwise übernimmt dafür keine Gewähr.

13.6 Mit Ausnahme der in diesen AGB zugesicherten Gewährleistung schließt Crashwise hiermit alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Garantien und Bedingungen in Bezug auf die Crashwise-App aus, insbesondere hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck. Crashwise gewährleistet nicht, dass die Crashwise-App fehlerfrei oder ohne Unterbrechungen funktioniert oder frei von Rechten Dritter ist. Crashwise gewährleistet nicht, dass alle Softwarefehler beseitigt werden können. Allein der Kunde ist für die Auswahl und die Nutzung der Crashwise-App verantwortlich.

13.7 Entspricht die Crashwise-App bei aufrechter Gewährleistung in funktionsstörender Weise nicht den Spezifikationen und ist Crashwise trotz nachhaltiger Bemühungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht in der Lage, die Übereinstimmung mit den Spezifikationen herzustellen, hat Crashwise das Recht, den Softwarevertrag aufzulösen.

14. Haftung

14.1 Die vertragliche und gesetzliche Haftung von Crashwise für leicht und grobe fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Crashwise haftet in keinem Fall für indirekte oder Folgeschäden, reine Vermögensschaden, entgangene Gewinne, Einkommensverluste, nicht erzielte Ersparnisse, Betriebsunterbrechungen, vertragliche Ansprüche Dritter und Datenverluste.

14.2 Die Haftung von Crashwise ist in jedem Fall der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses geleisteten Lizenzgebühren beschränkt, maximal jedoch auf einen Betrag von EUR 25.000,00 pro Schadensfall.

14.3 Bei Nichteinhaltung allfälliger Bedingungen für Installation, Implementierung und Benutzung oder von behördlichen Zulassungsbedingungen ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

14.4 Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Der Kunde ist verpflichtet, Crashwise auf erstes Anfordern hin von und gegen jeden Anspruch Dritter schad- und klaglos zu halten, die auf Folgendem basieren: (i) der nicht vertragsgemäßen Nutzung der Crashwise-App durch den Kunden; (ii) der Verletzung der geltenden Datenschutzbestimmungen durch den Kunden; (iii) der (angeblichen) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter, indem Inhalte vom Kunden in die Crashwise-App hochgeladen oder im Zusammenhang damit genutzt werden; (iv) anderen Pflichtverletzungen des Kunden ergeben. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von Crashwise.

14.5 Crashwise übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Nutzer erfassten Daten sowie für Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs von Crashwise liegen (z.B. Ausfall von Telekommunikationsnetzen, GPS-Ungenauigkeiten, Fehler in der Hardware oder den Betriebssystemen des Kunden).

15. Änderung der AGB

15.1 Crashwise ist berechtigt, diese AGB mit Wirksamkeit für bestehende Verträge jederzeit und ohne Begründung oder Zustimmung des Kunden einseitig zu ändern. Crashwise wird den Kunden hiervon auf geeignete Weise informieren und mitteilen, wo die aktuelle Fassung eingesehen werden kann.

15.2 Crashwise wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der geänderten AGB über die Änderungen informieren (z.B. per E-Mail).

15.3 Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so ist er berechtigt, den Softarevertrag innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung über die AGB-Änderung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht, gelten die neuen AGB als angenommen und werden Vertragsbestandteil.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Sämtliche Mitteilungen im Rahmen des Softwarevertrages bzw. der AGB müssen zumindest in Textform (Schriftform, Fax oder E-Mail) übermittelt werden, es sei denn, Bestimmungen des Softwarevertrages bzw. der AGB fordern ausdrücklich eine andere Form. Des Weiteren ist Crashwise berechtigt, dem Kunden Miteilungen direkt über die Crashwise-App zukommen zu lassen.

16.2 Crashwise kann Subunternehmer mit der Bereitstellung der Crashwise-App beauftragen.

16.3 Die Unwirksamkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages lässt die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt; dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diesem Vertrag.

16.4 Das Versäumnis von Crashwise, eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, stellt keinen Verzicht darauf dar und beeinträchtigt in keiner Weise das Recht auf die Durchsetzung einer solchen Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt.

16.5 Diese AGB stellen gemeinsam mit dem Softwarevertrag die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser AGB bzw. des jeweiligen Softwarevertrags dar und ersetzen alle anderen Vereinbarungen und Absprachen.

16.6 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

16.7 Der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am eingetragenen Sitz von Crashwise.